Die Antragstellerin begehrt die Aufrechterhaltung der Anordnung des dinglichen Arrestes gegen die Antragsgegnerinnen auf Grund einer Forderung, die ihr von der Firma S-Bau-GmbH abgetreten wurde.
Die Zedentin, die Firma S-Bau GmbH, schloß auf der Grundlage ihres Angebotes vom 18. Juli 1994 und des Leistungsverzeichnisses mit Vorbemerkungen mit der Antragsgegnerin zu 1) am 5. September 1994 einen Bauvertrag (im folgenden: Bauvertrag) über die Ausführung der externen Erschließung (M. Straße) für das Bauvorhaben "Neubau Einkaufszentrum E.". Die Einbindung der Antragsgegnerin zu 2) in dieses Projekt stellt sich wie folgt dar:
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|