AG Bonn vom 07.03.1989
6 C 574/88
Normen:
ZPO § 721 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1990, 156

AG Bonn - 07.03.1989 (6 C 574/88) - DRsp Nr. 1996/18918

AG Bonn, vom 07.03.1989 - Aktenzeichen 6 C 574/88

DRsp Nr. 1996/18918

Ein staatliches Gericht kann einem im kirchlichen Dienst stehenden Diakon, auch wenn aufgrund seines Anerkenntnisses ein Räumungsurteil hinsichtlich der von ihm bewohnten Dienstwohnung ergangen ist, keine Räumungsfrist für diese Dienstwohnung gewähren.

Normenkette:

ZPO § 721 ;
Fundstellen
NJW-RR 1990, 156