AG Bonn - 07.03.1989 (6 C 574/88) - DRsp Nr. 1996/18918
AG Bonn, vom 07.03.1989 - Aktenzeichen 6 C 574/88
DRsp Nr. 1996/18918
Ein staatliches Gericht kann einem im kirchlichen Dienst stehenden Diakon, auch wenn aufgrund seines Anerkenntnisses ein Räumungsurteil hinsichtlich der von ihm bewohnten Dienstwohnung ergangen ist, keine Räumungsfrist für diese Dienstwohnung gewähren.
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