Das Berufungsgericht hat die Beklagte unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an den Kläger 1.283.866,67 DM nebst 5 v.H. Zinsen seit dem 22. Dezember 1995 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat es dem Kläger zu 45 v.H., der Beklagten zu 55 v.H. auferlegt. Zugleich hat es ausgesprochen, daß die Beklagte die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.360.000 DM abwenden könne, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leiste.
Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Revision eingelegt, ihre Rechtsmittel aber bislang noch nicht begründet.
Der Kläger erstrebt vorab eine Heraufsetzung der der Beklagten auferlegten Sicherheitsleistung. Er macht geltend, der Betrag von (nur) 1.360.000 DM decke sein Sicherungsinteresse - insbesondere unter Berücksichtigung der auf die zugesprochene Hauptforderung entfallenden Zinsen und des von der Beklagten zu tragenden Kostenanteils - bei weitem nicht ab.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|