I. Der Gläubiger führt eine Steuerberatungspraxis. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens verfolgt er Ansprüche gegen einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen eine Wettbewerbsklausel und betreibt das Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 889 ZPO.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht am 20. Dezember 1999 gab der Vertreter des Schuldners in dessen Vollmacht zu Protokoll, dieser werde den von ihm nach der Kündigung des Mitarbeiterverhältnisses erzielten Umsatz mit drei namentlich benannten Mandanten des Gläubigers beziffern und eidesstattlich versichern. Er werde auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß er außer den genannten Personen keine weiteren Mandanten des Gläubigers betreut habe. Das Schiedsgericht erließ folgenden Teilschiedsspruch:
"Der Beklagte hat den nach seiner Kündigung durch den Kläger von ihm mit den 3 ehemaligen Kunden des Klägers
- S.,
- W. A.,
- M.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|