I.
Die Beteiligten streiten im Verfügungsverfahren über die Durchführung einer Betriebsratswahl.
Der Antragsteller (Beteiligter zu 1.) ist Listenvertreter einer Wahlvorschlagsliste H. pp. für die Betriebsratswahl im Betrieb E. der Firma K.
Antragsgegner (Beteiligter zu 2.) ist der Wahlvorstand für diese Betriebsratswahl.
Arbeitgeberin ist die Firma K. (Beteiligte zu 3.).
Nach dem Wahlausschreiben vom 6. Juni 2007 (Blatt 16/17 der Akte) sollte die Betriebsratswahl im Betrieb E. am 19. Juli 2007 stattfinden. Für die Einreichung der Vorschlagslisten war vom Wahlvorstand eine Frist bis 20. Juni 2007, 14:00 Uhr, gesetzt worden.
Die Filiale E. ist regelmäßig und so auch am 20. Juni 2007 bis 20:00 Uhr abends geöffnet.
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