8/8.9.2 Gerichtskosten

Autor: Riedel

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren können entstehen, sofern Willenserklärungen mit einer Grundbuch- oder Registereintragung verbunden sind. Insoweit sind zu nennen die Nr. 14110-14160 KV-GNotKG. Diese Gebühren hat der Gläubiger vorzuschießen.