8/6.3.2 Verurteilung zur Eingehung einer Ehe

Autor: Riedel

Nach deutschem Recht nicht möglich

Bei einer Verurteilung zur Eingehung einer Ehe ist zu beachten, dass ein entsprechendes deutsches Urteil mit einem solchen Tenor nicht denkbar ist. Denn nach § 1297 Abs. 1 BGB kann aus einem Verlöbnis nicht auf die Eingehung der Ehe geklagt werden und nach § 1297 Abs. 2 BGB ist auch ein entsprechendes Vertragsstrafversprechen nichtig.