Auf dem Grundstück des Schuldners S ist eine Grundschuld zu 100.000 € nebst 18 % Jahreszinsen für die A-Bank eingetragen. Die Grundschuld dient der Absicherung eines in gleicher Höhe an den S ausgereichten Darlehens. S hat auf die Darlehensschuld 40.000 € bezahlt, als sein Grundstück auf Antrag eines nachrangigen Gläubigers versteigert und dem E zugeschlagen wird. Gläubiger G hat den Rückgewähranspruch des S gegen die A-Bank pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.
Fortbestand von Rückgewähranspruch und Pfändung
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