6. Gerichtsstand für die Rückgabe von Kulturgut

Autor: Riedel

Einen bisher in dieser Weise nicht bekannten Gerichtsstand stellt Art. 7 Nr. 5 EuGVVO 2012 für die Klage auf Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern zur Verfügung. Maßgebend ist der Ort, an dem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts befindet. Der Begriff des Kulturguts bestimmt sich dabei nach Art. 1 Nr. 1 der RL 93/7/EWG (ABl L 74 v. 27.03.1993, 74).