Autor: Riedel |
An einem vollstreckbaren Inhalt des Vollstreckungstitels mangelt es u.a. in folgenden Fällen:
![]() | Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt i.H.v. 1/3 des (jeweiligen) Nettogehalts des Schuldners (LG Berlin, Rpfleger 1974, |
![]() | Verpflichtung zur Leistung eines Unterhalts, der dem Betrag der Düsseldorfer Tabelle entspricht (LG Koblenz, FamRZ 1987, 1291); |
![]() | Verpflichtung zur Leistung eines Unterhalts, dessen Höhe sich allgemein nach Kriterien richtet, die auch im Einkommen und Familienstand des Schuldners liegen (LG Düsseldorf, DGVZ 1981, |
![]() | Verpflichtung zur Leistung eines zahlenmäßig bezeichneten Unterhalts "abzüglich des jeweiligen hälftigen staatlichen Kindergelds" (LG Frankfurt, FamRZ 1981, |
![]() | Verpflichtung zur Leistung eines Unterhalts, der von dem Inhalt eines anderen Schriftstücks ( |
![]() | Angabe des Zinssatzes mit dem Dreimonatsliborsatz ist unzulässig und nicht vollstreckungsfähig (OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, |
Wertsicherungsklausel | |
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