Autor: Riedel |
a) Anwendungsbereich
Art.
Klagen wegen zivilrechtlicher Haftung, die nach nationalem Recht deliktsrechtlicher Natur sind, knüpfen gleichwohl an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" i.S.v. Art.
Die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung angeblich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen wird von Art.
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