1. Altes Lugano-Übereinkommen - LugÜ I

Autor: Riedel

Das LugÜ I wurde am 16.09.1988 zwischen den Mitgliedstaaten der EG und denen der EFTA - Finnland, Island, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz - geschlossen und von zehn Staaten unterzeichnet. Als Mitgliedstaaten der EG haben Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg und Portugal sowie als Mitgliedstaaten der EFTA Island, Norwegen, Schweden und die Schweiz das LugÜ I am 16.09.1988 unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch Finnland erfolgte am 30.11.1988, die Niederlande hat das LugÜ I am 07.02.1989 unterzeichnet (Jenard/Möller-Bericht, Rdnr. 12).

Nach Art. 61 Abs. 2 LugÜ I bedarf dieses zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten, wobei die Ratifikationsurkunden bei dem Schweizerischen Bundesrat hinterlegt werden. Gemäß Art. 61 Abs. 3, 4 LugÜ I tritt dieses am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem zwei Staaten, von denen einer Mitglied der EG und der andere Mitglied der EFTA ist, ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Für jeden anderen Unterzeichnerstaat tritt das LugÜ I hingegen am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde folgt.

Wirksamkeit für Deutschland