06 A Allgemeines

Autor: Riedel

EuZustVO 2000

Gestützt auf die nach dem Amsterdamer Vertrag geschaffene Kompetenz zur Schaffung von Gemeinschaftsrecht (Art. 61 Buchst. c), Art. 65 Buchst. a) EG-Vertrag) hat der Rat der Europäischen Union am 29.05.2000 die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten erlassen (ABl L 160, 37 - EuZustVO 2000).

Die Verordnung trat am 31.05.2001 in Kraft.

EuZustVO 2007

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.11.2007 (ABl L 324, 79 ff. v. 10.12.2007 - EuZustVO 2007) wurde die EuZustVO 2000 mit Wirkung ab 13.11.2008 aufgehoben. Die EuZustVO 2007 trifft in Teilbereichen Neuregelungen, mit der grenzüberschreitende Zustellungen weiter beschleunigt und die Rechtssicherheit, etwa bei den Zustellungskosten und den Belehrungspflichten, erhöht wurden.

EuZustVO 2020