Autor: Riedel |
Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel scheidet aus, wenn die gerichtliche Entscheidung unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsregeln in Kapitel II Abschnitt 3 und 6 der
Gegen einen Versicherer kann wahlweise Klage erhoben werden:
![]() | vor den Gerichten des Mitgliedstaates, in dem dieser seinen Wohnsitz bzw. Sitz unterhält (Art. |
![]() | vor dem in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Wohnsitzgericht des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten (Art. |
![]() | vor dem Gericht des Mitgliedstaates, in dem bei mehreren Versicherern der sogenannte federführende Versicherer verklagt wird (Art. |
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