(1) 1Das Verfahren nach diesem Abschnitt ist kostenfrei. 2Notwendige Auslagen sind zu erstatten. 3Zu den notwendigen Auslagen gehören auch die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, deren Beibringung dem Dienstleistungspflichtigen aufgegeben wird. 4Einem Arbeitnehmer, der nicht unter das
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