FG München - Urteil vom 29.05.2001 (6 K 3822/98)
I. Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Sie sind Miteigentümer zu je 1/2 des Wohngrundstücks S-Straße in K. mit einer Gesamtwohnfläche von 179,47 qm. Als Baubeginn wird der [...]