Autor: Weber |
Mangels besonderer Anhaltspunkte ist ein Wert von 1.000 € für die Anfechtung der Wahl des Verwaltungsbeirats als sachgerecht anzusehen.427) Mit Rücksicht auf die Größe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die (unterstützende) Funktion des Verwaltungsbeirats setzte zuletzt das LG München I einen Wert von 3.000 € fest.428) Dem Beschluss über die Wiederwahl des Verwaltungsbeirats kann dessen Vergütung für die Beiratstätigkeit für drei Jahre zugrunde gelegt werden.429)
427) | LG Frankfurt/Main, Urt. v. 02.09.2019 - 2- |
428) | LG München I, Beschl. v. 19.09.2022 - |
429) | LG Frankfurt/Main, Urt. v. 02.09.2019 - 2- |
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