LG Bonn, vom 03.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 357/05
AG Bonn,
Zustimmung des Verwalters bei Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts - Nachweis gegenüber Grundbuchamt nicht durch Zustimmungserklärung des Gesamtrechtsnachfolgers
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 2 Wx 5/06
DRsp Nr. 2006/6233
Zustimmung des Verwalters bei Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts - Nachweis gegenüber Grundbuchamt nicht durch Zustimmungserklärung des Gesamtrechtsnachfolgers
»Ist für die Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts die Zustimmung des Wohnungseigentumsverwalters erforderlich, so genügt hierfür - wegen der Bindung des Verwalteramtes an die Person des Verwalters - im Rahmen des Eigentumsumschreibungsverfahrens vor dem Grundbuchamt die Vorlage einer Zustimmungserklärung des Gesamtrechtsnachfolgers eines von der Eigentümergemeinschaft bestellten Verwalters nicht (Festhaltung an dem Beschluss des Senats vom 24. September 2003 - 2 Wx 28/03 - veröffentlicht u.a. in OLG-Report Köln 2004, 49).«