Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen fehlenden Nachweises gesetzeskonformer Anlage der Mietkaution
LG Darmstadt, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 6 S 282/01
DRsp Nr. 2003/16671
Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen fehlenden Nachweises gesetzeskonformer Anlage der Mietkaution
»Weist der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nach, so steht dem Mieter nur dann ein Zurückbehaltungsrecht [am Mietzins] zu, wenn das Mietverhältnis in Kürze endet und die Gefahr besteht, dass der Mieter seine Kaution wegen Vermögenslosigkeit des Vermieters verliert.«