LG Berlin, vom 11.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 170/04
Zur Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Rechtsstreit wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums
KG, Beschluss vom 19.09.2005 - Aktenzeichen 24 W 154/05
DRsp Nr. 2005/18541
Zur Zuständigkeit des WEG -Gerichts für Rechtsstreit wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums
»Die Zuständigkeit der WEG -Gerichte ist auch gegeben, wenn ein Wohnungskäufer die vom Bauträger eingesetzte Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer wegen unzutreffender Abnahme des Gemeinschaftseigentums aufgrund einer Ermächtigung im Kaufvertrag und eines dadurch ausgelösten Verlustes eines Sicherungsmittels (Bürgschaft) in Anspruch nimmt.«