AG Ludwigsburg, vom 15.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 C 3964/04
Zur Wirksamkeit der Kündigung des Mietverhältnisses einer ererbten Eigentumswohnung zur Ermöglichung einer rentableren Verwertung
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2005 - Aktenzeichen 5 U 73/05
DRsp Nr. 2005/17438
Zur Wirksamkeit der Kündigung des Mietverhältnisses einer ererbten Eigentumswohnung zur Ermöglichung einer rentableren Verwertung
»1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.«