I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschluß vom 30.6.1998 antragsgemäß verpflichtet, an die Antragsteller 20937,38 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 24.3.1998 zu zahlen. Der Verpflichtung liegen bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung 1997, die Wirtschaftspläne 1997 und 1998 und eine Sonderumlage von 100000 DM zugrunde.
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