Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 vom 12. Februar 2018 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts A. - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2018 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Löschungsantrag des Beteiligten zu 1 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
I.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|