I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eigentümer bzw. Auflassungsvormerkungsberechtigten der Wohnungen in der Wohnungseigentumsanlage in Z.. In den jeweiligen Wohnungsgrundbüchern sind u.a. die Beteiligten zu 1 zu je 1/2 hinsichtlich der Wohnung Nr. 8, die Beteiligten zu 2 e und f zu je 1/4 und der Beteiligte zu 2 g zu 1/2 hinsichtlich der Wohnung Nr. 3 und die Beteiligten zu 2 h und i in GbR hinsichtlich der Wohnung Nr. 4 eingetragen.
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