OLG Saarbrücken - Beschluss vom 05.03.2002
5 W 230/01
Normen:
FGG § 27 Abs. 1 § 29 Abs. 1 ; WEG § 10 § 10 Abs. 1 S. 2 § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 1 § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 23 Abs. 4 § 23 § 27 Abs. 2 Nr. 4 § 28 § 34 Abs. 1 Nr. 4 § 45 Abs. 1 (a.F.) § 48 Abs. 3 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 143/01
AG Saarbrücken - 1 II 94/00 WEG ,

Wohnungseigentumsgesetz: Beschlussfassung im Rahmen einer Eigentümerversammlung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.03.2002 - Aktenzeichen 5 W 230/01

DRsp Nr. 2002/11076

Wohnungseigentumsgesetz : Beschlussfassung im Rahmen einer Eigentümerversammlung

Zur Wirksamkeit der im Rahmen einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse - und zur Frage der Befugnis des Verwalters, die Wohnungseigentümer oder eine bestimmte Zahl von ihnen im gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Normenkette:

FGG § 27 Abs. 1 § 29 Abs. 1 ; WEG § 10 § 10 Abs. 1 S. 2 § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 1 § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 23 Abs. 4 § 23 § 27 Abs. 2 Nr. 4 § 28 § 34 Abs. 1 Nr. 4 § 45 Abs. 1 (a.F.) § 48 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft P Straße in S.

Am 4.7.2000 fand eine Eigentümerversammlung statt, an der außer dem Hausverwalter als Versammlungsleiter weitere acht Wohnungseigentümer bzw. deren Vertreter teilnahmen. Gegenstand waren - u.a. - die Beschlußfassung und Jahresabrechnung (TOP 4), die Entlastung des Verwalters (TOP 5), die Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan (TOP 6), eine Beschlußfassung über den Austausch von Fenster- und Türelementen der Wohnung des Antragstellers nebst damit in Zusammenhang stehender Fragen (TOP 8) sowie die Entfernung des Efeus an der Fassadenfläche (TOP 9).