OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.03.2005
I-3 Wx 323/04
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 ; WEG § 25 Abs. 2 Satz 1 ; WEG § 28 Abs. 5 ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
FGPrax 2005, 146
FGPrax 2005, 202
NZM 2005, 380
NZM 2005, 640
OLGReport-Düsseldorf 2005, 295
ZMR 2005, 469
Vorinstanzen:
LG Wuppertal 10 T 69/04 - 05.11.2004 AG Solingen 15 II 31/03 WEG,

Wohnungseigentum - Anfechtungsrecht des früheren Eigentümers und Nießbrauchers bezüglich Mehrheitsbeschluss über Jahresabrechnung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2005 - Aktenzeichen I-3 Wx 323/04

DRsp Nr. 2005/4341

Wohnungseigentum - Anfechtungsrecht des früheren Eigentümers und Nießbrauchers bezüglich Mehrheitsbeschluss über Jahresabrechnung?

»Der Nießbraucher und frühere Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, die mit §§ 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG verbundenen Verfahrensrechte (hier: Anfechtung eines nach dem Verlust seiner Eigentümerstellung von der Gemeinschaft gefassten Beschlusses über die Jahresabrechnung) anstelle des (neuen) Eigentümers auszuüben. (Abweichung von KG - 24 W 3131/86 - vom 1. April 1987 [OLGZ 1987, 417], deshalb Vorlage an den BGH).«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 ; WEG § 25 Abs. 2 Satz 1 ; WEG § 28 Abs. 5 ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten zu 2 bis 22 sind die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft S. 132 in Solingen. Die Beteiligte zu 23 ist die Verwalterin. Die Beteiligte zu 1 war ebenfalls Wohnungseigentümerin, seit dem 12. Januar 2001 ist sie nur noch als Nießbraucherin eingetragen.

Am 11. April 2003 beschloss die Eigentümerversammlung die Gesamt- und Einzelabrechnung für 1998 (TOP 3.01.1), die Gesamt- und Einzelabrechnung für 2001 (TOP 3.01.3) sowie die Entlastung des Verwaltungsbeirats bzw. der Rechnungsprüfer (TOP 03.02).

Die Beteiligte zu 1 hat beantragt,

die vorgenannten Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären.