I.
Die Beteiligten zu 2 bis 22 sind die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft S. 132 in Solingen. Die Beteiligte zu 23 ist die Verwalterin. Die Beteiligte zu 1 war ebenfalls Wohnungseigentümerin, seit dem 12. Januar 2001 ist sie nur noch als Nießbraucherin eingetragen.
Am 11. April 2003 beschloss die Eigentümerversammlung die Gesamt- und Einzelabrechnung für 1998 (TOP 3.01.1), die Gesamt- und Einzelabrechnung für 2001 (TOP 3.01.3) sowie die Entlastung des Verwaltungsbeirats bzw. der Rechnungsprüfer (TOP 03.02).
Die Beteiligte zu 1 hat beantragt,
die vorgenannten Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|