I.
Die Beteiligten sind Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft S., N.- Straße ... und .... Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren einzeln stehenden Häusern. In einem der Häuser befinden sich 12 Wohnungen, die sämtlich im Sondereigentum des Antragsgegners stehen.
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