I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 07.08.2023 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 26.04.2023 nicht zum 28.05.2023, sondern erst zum 31.05.2023 aufgelöst ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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