Die Klägerin ist Vermieterin einer von den Beklagten gemieteten Wohnung in G.. Sie hat im ersten Rechtszug Ansprüche auf Zahlung von Betriebskosten - Nachzahlungen für die Jahre 2001 und 2002 sowie erhöhte Vorauszahlungen für die Zeit von März 2003 bis April 2004 - in Höhe von insgesamt 2.090,73 EUR nebst Zinsen geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen.
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