LG Ingolstadt 1 T 1710/00, AG Ingolstadt 13 UR II 30/00 ,
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen
BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 2Z BR 132/01
DRsp Nr. 2002/713
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen
»Der Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz gebietet bei befristeten Rechtsmitteln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: in Wohnungseigentumssachen) von Verfassungs wegen eine Rechtsmittelbelehrung. Wird eine solche nicht erteilt und die Frist versäumt, ist einem juristisch nicht vorgebildeten und nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtsmittelführer grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen beabsichtigter Abweichung von OLG Celle NZM 1999, 287, OLG Köln, Beschluss vom 29.5.2000, 16 Wx 72/00, sowie OLG Hamburg ZMR 2001, 845).«