Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Mietverhältnis und die Wirksamkeit einer Kündigung desselben. Das Amtsgericht hat auf die Widerklage des Beklagten die Kläger zur Räumung und Herausgabe ihrer seit dem 1. November 2000 von dem Beklagten angemieteten Wohnung in P. , N. Straße ..., verurteilt. Die auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Mietminderung gerichtete Klage hat das Amtsgericht abgewiesen. Das Empfangsbekenntnis des Prozessbevollmächtigten der Kläger über die Zustellung des Urteils trägt das Datum des 6. August 2004. Die Kläger haben gegen das Urteil mit am 3. September 2004 beim Berufungsgericht eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt und diese am 8. Oktober 2004 per Telefax begründet. Nach einem Hinweis des Berufungsgerichts, dass die Berufungsbegründung nach Ablauf der Frist am 6. Oktober 2004 eingegangen ist, haben die Kläger geltend gemacht:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|