I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Inder Eigentümerversammlung vom 27.10.1999 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich gegen die Stimmen der Antragstellerin, dass die vorhandene Heizungsanlage von Öl auf Gas umgestellt wird und die Kosten aus der Rücklage bezahlt werden.
Die Antragstellerin hat fristgerecht beantragt, diesen Beschluss für ungültig zu erklären.
Die Niederschrift einer weiteren Eigentümerversammlung vom 7.6.2000 weist als Tagesordnungspunkt (TOP) 8 "Besprechung und Beschlussfassung Sache WEG j. (Antragstellerin)" aus und hält fest:
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