Voraussetzungen für die Verweigerung der Entlastung des Verwalters
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.09.2003 - Aktenzeichen 20 W 115/01
DRsp Nr. 2004/14969
Voraussetzungen für die Verweigerung der Entlastung des Verwalters
Die Eigentümerversammlung kann dem Verwalter bereits dann die Entlastung verweigern, wenn er einen objektiven Pflichtenverstoß begangen hat. Darauf, ob ihn - etwa wegen Entlastung in den Vorjahren - ein Verschulden trifft, kommt es nicht an.