I. Die Beteiligten sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Versammlung vom 12. Dezember 2001 haben die Wohnungseigentümer eine Mehrzahl von Beschlüssen gefasst. Die Antragsteller haben beantragt, einen Teil dieser Beschlüsse für ungültig zu erklären und die Verwalterin abzuberufen. Mit Beschluss vom 15. März 2005 hat das Amtsgericht entschieden, durch ein Sachverständigengutachten Beweis zur Frage der Verfahrensfähigkeit der Antragsteller zu erheben. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsteller hat das Landgericht als unzulässig verworfen. Mit der weiteren sofortigen Beschwerde erstreben die Antragsteller die Aufhebung der Entscheidung des Amtsgerichts.
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