Das Amtsgericht München - Nachlassgericht - wird angewiesen, den Beteiligten zu 7, 8 und 9 einen Erbschein zu erteilen, der dem am 28.11.2014 erteilten gleichlautet (Gemeinschaftlicher Erbschein betreffend die Erblasserin ..., beerbt durch die Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3).
2.Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.
3.Der Geschäftswert für das von dem Beteiligten zu 1 betriebene Beschwerdeverfahren wird auf 2.480,44 € festgesetzt.
4.Der Beteiligte zu 1 hat aus einem Geschäftswert iHv 2.480,44 € die den Beteiligten zu 7, 8 und 9 im Beschwerdeverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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