Vollstreckung der Verpflichtung des Vermieters zur Einhaltung der Grenzwerte für Blei und Eisen im Trinkwasser
LG Braunschweig, vom 31.10.2001 - Aktenzeichen 6 T 1081/01
DRsp Nr. 2009/7460
Vollstreckung der Verpflichtung des Vermieters zur Einhaltung der Grenzwerte für Blei und Eisen im Trinkwasser
Die Tenorierung einer Vornahmepflicht des Vermieters, erforderliche Maßnahmen am Wasserzuleitungssystem vorzunehmen, damit die Grenzwerte für Blei und Eisen nach der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, ist hinreichend bestimmt und kann nach § 887ZPO im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden.