I. Mit Notarvertrag vom 12. Mai 2004 kauften die Antragsteller zu 1 und 2 von dem Beteiligen zu 3 eine Eigentumswohnung. Als Inhalt des verkauften Sondereigentums ist im Grundbuch unter anderem eingetragen: "Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter."
Das Wohnungseigentum wurde den Antragstellern zu 1 und 2 aufgelassen. Die Antragsteller haben die Eintragung der Antragsteller zu 1 und 2 als Eigentümer in das Grundbuch beantragt. Als Zustimmung des Verwalters haben sie eine notariell beglaubigte Erklärung der "W.-Vermietungen-GbR", der Beteiligten zu 4, vorgelegt, die nach dem Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung vom 8. Juli 2002 zur Verwalterin der Gemeinschaft bestellt worden ist. Die Zustimmung ist von H. A. zugleich in Vollmacht für R. H. und L. B. erklärt.
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