Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 100 000 € festgesetzt.
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Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, bei der vom Beklagten befristet genehmigten Veranstaltung von Online-Casinospielen eine Mindestspieldauer einzuhalten.
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