I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist französischer Staatsbürger, der mit gebrauchten und neuen Waren handelt. Er unterhielt in Deutschland einen Gewerbebetrieb. Nach den Ermittlungen des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) hat er in den Streitjahren 1992 bis 1997 von seinem inländischen Betrieb aus Waren an seine Betriebe in Frankreich und auf Martinique "veräußert". Das FA beanstandete die Angemessenheit der verrechneten Preise; die Verkaufspreise hätten unter denen gelegen, wie sie unter fremden Dritten vereinbart und gezahlt worden wären. Die ermittelten Mehrgewinne wurden gemäß §
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