Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten) im Rahmen einer Wirtschafts- bzw. Verwaltungseinheit (Pflege der Außenanlage)
LG Bautzen, Urteil vom 19.06.2002 - Aktenzeichen 1 S 117/01
DRsp Nr. 2003/16619
Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten) im Rahmen einer Wirtschafts- bzw. Verwaltungseinheit (Pflege der Außenanlage)
Die Zusammenfassung von Wohnblocks zu einer Abrechnungseinheit setzt eine Wirtschafts- und Verwaltungseinheit voraus, bei der hinsichtlich der Betriebskostenansätze (hier: Pflege der Außenanlagen) auch ein gleichmäßiger Nutzwert für die einzelnen Bewohner bestehen muss.