OLG Hamm, vom 13.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 5/97
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten
BGH, Beschluß vom 29.05.2000 - Aktenzeichen XII ZR 35/00
DRsp Nr. 2000/5079
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten
Eine Vereinbarung der Parteien über den Umfang der von dem Mieter zu zahlenden Nebenkosten kann auch durch jahrelange Zahlung stillschweigend getroffen werden.