LG Berlin, vom 23.11.2001 - Aktenzeichen 65 T 88/01
DRsp Nr. 2009/7650
Streitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung
Der Gebührenstreitwert einer Klage eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln der Mietwohnung ist mit dem 3 1/2-fachen Wert des fiktiven jährlichen Minderungsbetrages anzusetzen.