Die Verfügungsklägerin (fortan: Klägerin), eine Fleischwarenfabrik, ist Eigentümerin des in gelegenen Geschäftshauses, wo die Klägerin eine Metzgereifiliale unterhält. Ein in dem Anwesen gelegenes Ladenlokal vermietete die Klägerin durch schriftlichen Vertrag vom 8. September 1998 zum Betrieb eines Imbissverkaufsgeschäfts an die Verfügungsbeklagte (künftig: Beklagte). § 2 des Vertrages hat folgenden Wortlaut (Bl. 11 d.A.):
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