Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen worden ist.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.
I.
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