Rechte des Mieters bei Errichtung einer Container-Müllbox im Vorgarten vor dem Schlafzimmerfenster
AG Hamburg, vom 05.02.2002 - Aktenzeichen 48 C 322/01
DRsp Nr. 2009/7465
Rechte des Mieters bei Errichtung einer Container-Müllbox im Vorgarten vor dem Schlafzimmerfenster
Der Mieter einer Erdgeschosswohnung ist nicht verpflichtet, die Errichtung einer Container-Müllbox im Vorgarten des Anwesens vor seinem Schlafzimmerfenster zu dulden. Das gilt auch dann, wenn die Mehrheit der Mieter die Maßnahme als Modernisierung und Erhöhung des Wohnwerts begrüßen.