OLG München, vom 15.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 4672/04
LG München I, vom 01.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 18786/03
Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer; Rechtsfolgen eines Vergleichs; Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Wandelung und der Beschränkung des großen Schadensersatzes; Formularmäßige Vererinbarung von einschränkenden Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gemäß MaBV
BGH, Urteil vom 27.07.2006 - Aktenzeichen VII ZR 276/05
DRsp Nr. 2006/24441
Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer; Rechtsfolgen eines Vergleichs; Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Wandelung und der Beschränkung des großen Schadensersatzes; Formularmäßige Vererinbarung von einschränkenden Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gemäß MaBV
»1. a) Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern, lässt jedenfalls bis zur Zahlung des Vorschusses grundsätzlich die Befugnis des einzelnen Erwerbers unberührt, vom Veräußerer die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zu dem Zweck zu verlangen, die Voraussetzungen für den großen Schadensersatzanspruch oder die Wandelung zu schaffen.b) Ein Vergleich aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem Mängel des Wohnungseigentums abgegolten werden, lässt die bereits entstandenen Ansprüche der Erwerber unberührt, vom Veräußerer großen Schadensersatz oder Wandelung zu verlangen.
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