Aufgrund eines Nachweises oder einer Vermittlung der Klägerin mieteten die Beklagten eine Wohnung von deren Eigentümer. In dem Mietvertrag verpflichteten sie sich, an die Klägerin eine Courtage in Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt 2.111,20 EUR, zu zahlen. Zuvor hatte die Klägerin gegenüber dem Eigentümer eine Mietgarantie übernommen und die Miete an diesen bis zur Vermietung des Objekts an die Beklagten auch gezahlt.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat die Klägerin die Beklagten auf Zahlung der Courtage in Anspruch genommen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Forderung weiter.
Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
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