I.
Die Antragstellerin, die Antragsgegnerin und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage.
Die Antragstellerin ist seit 1993 Eigentümerin einer Wohnung. Der Antragsgegnerin gehörte eine Gewerbeeinheit, die vermietet ist. Seit 1996 ist Eigentümerin der Gewerbeeinheit eine BGB -Gesellschaft, die aus der Antragsgegnerin und weiteren Gesellschaftern besteht. In der Gewerbeeinheit der Antragsgegnerin wird ein im Sondereigentum stehender Lastenaufzug und ein Ventilator zur Wärmeabführung im Technikraum betrieben. Der Streithelfer der Antragsgegnerin ist der Konkursverwalter über das Vermögen der Mieterin.
Der Mietvertrag vom 4.10.1993 Über die Wohnung der Antragstellerin wurde von den Mietern am nächsten Tag wegen des unerträglichen Lärms gekündigt, der von dem Teileigentum der Antragsgegnerin ausgeht.
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