Mietminderung wegen Eröffnung eines Fensterbordells im Wohngebäude
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 22.02.2002 - Aktenzeichen 47 C 666/00
DRsp Nr. 2003/16862
Mietminderung wegen Eröffnung eines Fensterbordells im Wohngebäude
Gesichtspunkte zur Frage, ob der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung beanspruchen kann, wenn im Souterrain des Hauses nachträglich ein so genanntes Fensterbordell eröffnet wird.