Mietminderung bei von der Dachrinne und einem höhergelegenen Balkon herabspritzendem Regenwasser
AG Münster, vom 04.01.2006 - Aktenzeichen 59 C 2601/05
DRsp Nr. 2009/7574
Mietminderung bei von der Dachrinne und einem höhergelegenen Balkon herabspritzendem Regenwasser
Spritzt Regenwasser von der Dachrinne und einem höhergeschossigen Balkon auf dem Balkon einer Mietwohnung mit der Folge, dass dort aufgestellte Pflanzen zu stark bewässert werden, so ist ein Mangel der Mietwohnung nicht gegeben und der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt.